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Kein Schadenersatz

Die Hamburger Justizbehörde hat Schadenersatzansprüche von Opfern der beiden am 10. Oktober 1994 aus Santa Fu geflohenen Geiselgangster Albert und Polak abgelehnt. Für eine Entschädigung fehle eine „hinreichende rechtliche Grundlage“, sagte ein Justizbehördensprecher gestern. Das Verbrecherduo hatte während einer 42stündigen Verfolgungsjagd quer durch Deutschland neun Geiseln genommen, eine Bank überfallen und sich Schießereien mit der Polizei geliefert.

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