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Kein Sat.1-Mordfilm am Abend

Koblenz (dpa) – Der Sat.1-Fernsehfilm über die Lebacher Soldatenmorde von 1969 darf vorerst nicht ausgestrahlt werden. Das entschied das rheinland-pfälzische Oberlandesgericht in Koblenz gestern im Eilverfahren. Der Film dokumentiert den Überfall auf ein Munitionsdepot im saarländischen Lebach, bei dem vier Soldaten im Schlaf erschossen wurden. Ein seit 27 Jahren inhaftierter Täter will verhindern, daß Sat.1 den Film zeigt. Die Richter werteten sein Persönlichkeitsrecht und seine Chance auf Resozialisierung höher als das Informationsrecht. Das Hauptsacheverfahren um die Ausstrahlung des Films ist aber noch beim Landgericht Mainz anhängig. Obwohl Sat.1 Namen und Orte verfremdet habe, sei der Kläger für Zuschauer aus seinem früheren und derzeitigen Umfeld identifizierbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1973 einen ZDF-Bericht zum gleichen Thema untersagt.

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