: Kein Recht auf Reparatur
Die EU-Kommission verschiebt ihr Vorhaben für mehr Ökodesign
Die Verbraucher:innen in der Europäischen Union bekommen wohl erst einmal kein Recht auf Reparatur. Laut den Grünen im EU-Parlament hat die EU-Kommission ihren Plan verworfen, einen Vorschlag für eine entsprechende Regelung noch in diesem Jahr vorzustellen. Als neuen Termin habe sie den März 2023 im Blick. Mit dem Recht auf Reparierbarkeit von Elektrogeräten soll das Verbraucherrecht nachhaltiger werden. Erst vor einem Monat hatte der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, sich für ein Recht auf Reparatur ausgesprochen. Es sei ein „wichtiger Hebel“ für den Klimaschutz, sagt Christa Liedtke, Mitglied des Rats. Die Grünen im EU-Parlament kritisieren die Verschiebung. „Das Recht auf Reparatur ist überfällig, denn es verbindet Klima- und Ressourcenschutz mit hohen Verbraucherstandards“, sagt die Abgeordnete Anna Cavazzini. Es sei „nach der Chemikalienverordnung schon das zweite wichtige Gesetzgebungsverfahren des EU Green Deal, das ausgebremst wird“. Sie erwarte, dass das Recht auf Reparatur rechtzeitig vorgestellt werde, damit es vor den Europawahlen noch Gesetz werden könne. Die EU-Kommission äußerte sich vor Redaktionsschluss nicht. (hol)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen