: Kein Prozess
HOFFMANN Landgericht stellt Verfahren gegen Ex-Staatsrat bei Zahlung von 24.000 Euro ein
Vorläufig eingestellt hat das Landgericht Bremen das Strafverfahren gegen den früheren Staatsrat Reinhard Hoffmann. Im Gegenzug dafür muss er insgesamt 24.000 Euro an acht gemeinnützige Einrichtungen zahlen, unter anderem den Tierschutzverein, die Straffälligenbetreuung, Forschungsstelle Osteuropa und das Rat- und Tat-Zentrum für Schwule und Lesben.
Hoffmann hatte als Chef der Senatskanzlei 2003 am Parlament vorbei 500.000 Euro an die Günter-Grass-Stiftung überwiesen. Die Summe war ein Teil von 20 Millionen, mit denen sich der Energieversorger Eon den Ausstieg aus den Stadtwerken erkauft hatte. Hoffmann sei zwar der Untreue „hinreichend verdächtig“. Auch spricht das Gericht von einer „demokratisch nicht hinnehmbaren Missachtung der Bürgerschaft“. Hoffmann habe sich jedoch nicht selbst bereichert, zudem das Parlament die Zahlung nachträglich abgesegnet habe. Es sei davon auszugehen, dass die Zahlung im öffentlichen Interesse sei. MNZ