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Kein Knast für den Eisdieb

Atlanta (AFP/taz) – Ein 17jähriger Schüler aus Atlanta (Georgia), der im August zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, weil er in einer Schule Stieleis gestohlen hatte, muß seine Strafe nicht absitzen. In Justizkreisen munkelt man, die Haft sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Schüler habe versprechen müssen, seine Schulausbildung zu beenden und einem Analphabeten Lesen und Schreiben beizubringen. Der Junge war zu drei Jahren Knast verurteilt worden, nachdem er den Einbruchdiebstahl zugegeben hatte. Nach zehntägiger Haft war er auf Kaution freigelassen worden. Wegen des recht hohen Strafmaßes wurde das Urteil heftig kritisiert.

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