■ Am Rande: Kein Kindergeld ohne Aufenthaltserlaubnis
Kassel (AP) – Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel gestern entschieden und es abgelehnt, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Mit dem Urteil wurde die Klage einer zehnköpfigen libanesischen Familie abgewiesen. Da ihr Aufenthalt nur geduldet wird, wurde ihr das Kindergeld aufgrund des neuen Ausländergesetzes entzogen. Sie erhielt statt dessen Sozialhilfe. Sie klagte daraufhin wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Bundessozialgericht stellte dagegen fest, das Grundgesetz verlange nicht die Gleichbehandlung von ausländischen Staatsbürgern mit und ohne Aufenthaltsberechtigung.
(AZ: BSG 10 RKg 2/96)
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