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Archiv-Artikel

in kürze BEAMTE IN HOMOEHE Kein Familienzuschlag

Beamte, die in einer Homoehe leben, haben keinen Anspruch auf Familienzuschlag. Das entschied der VGH Mannheim. Danach müssen Lebenspartner im Besoldungsrecht nicht wie Verheiratete behandelt werden. Der VGH wies die Klage einer Frau ab, die seit 2001 mit eingetragener Lebenspartnerin lebt. (Az. 4S 1243/03) (dpa)