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Archiv-Artikel

ARBEITGEBER MUSS NICHT FÜR UNFALL AUFKOMMEN Kein Dienstsex für Beamte!

SYDNEY dpa/taz | Die neuseeländische Sexwelle (Kolumne unten) schwappt nach Australien. Dort traf eine Beamtin während einer Dienstreise einen Bekannten und nahm ihn mit auf ihr Motelzimmer. Die beiden liebten sich so leidenschaftlich, dass einer von ihnen eine Glaslampe hinter dem Bett griff und aus der Wand riss. Die Scherben verletzten die Frau an Mund und Nase. Die Beamtin litt nach eigenen Angaben später auch an einem posttraumatischen Stresssyndrom und konnte nicht arbeiten. Sie machte bei der Versicherung ihres Arbeitgebers Schmerzensgeld geltend. Ihre Argumentation: Sie habe die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten. Das Gericht beschied, der Arbeitgeber habe das Sexualverhalten der Frau weder direkt noch indirekt veranlasst. Sex gehöre nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise, wie etwa Duschen, Schlafen oder Essen. Unklar ist, wer die Gerichtskosten tragen muss.