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Kein Bundestagswahlrecht für Jugendliche

Berlin (dpa/AP) – Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern die Pilotklage des 17jährigen Robert Rostoski auf Teilnahme an der Bundestagswahl abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sei für den Wunsch von Minderjährigen auf aktives Wahlrecht nicht zuständig, da über das Wahlalter das Parlament entscheide, begründete die 26. Kammer (Az.: VG 26 A 46.98). Rostoski hatte argumentiert, das Mindestalter von 18 Jahren bei Bundestagswahlen verstoße gegen das Prinzip, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, sowie gegen die Menschenwürde. Das in der Verfassung festgelegte Mindestwahlalter sei als innerer Widerspruch der Verfassung aufzuheben.