: Kein Bundestagswahlrecht für Jugendliche
Berlin (dpa/AP) – Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern die Pilotklage des 17jährigen Robert Rostoski auf Teilnahme an der Bundestagswahl abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sei für den Wunsch von Minderjährigen auf aktives Wahlrecht nicht zuständig, da über das Wahlalter das Parlament entscheide, begründete die 26. Kammer (Az.: VG 26 A 46.98). Rostoski hatte argumentiert, das Mindestalter von 18 Jahren bei Bundestagswahlen verstoße gegen das Prinzip, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, sowie gegen die Menschenwürde. Das in der Verfassung festgelegte Mindestwahlalter sei als innerer Widerspruch der Verfassung aufzuheben.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen