: Kein Bein frei!
■ Bermuda-Shorts für Hamburgs Bullen / Kurze Beinkleider umstritten
Revolutionärer Vorschlag aus Glückstadt: Bein frei für die Polizei! Uniformierten Ordnungshütern soll es künftig erlaubt sein, auch in kurzen Bermuda-Shorts auf Streife und Verbrecherjagd zu gehen. So möchte es zumindest Polizeiobermeister Jürgen Meyhoff aus dem Landkreis Steinburg, der bereits seine Uniformhose auf Bermuda-Länge gekürzt hat: „Und sogar der Gummiknüppel paßt noch hinein“, feixt der Polizist.
Offiziell diensttauglich ist Meyhoff in der luftigen Kluft momentan noch nicht, die strengen Bekleidungsvorschriften in Schleswig-Holstein lassen kurze Beinkleider derzeit noch nicht zu.
Aber das soll anders werden: „Ich werde die kurze Büx als Verbesserungsvorschlag für heiße Tage einreichen“, meint Meyhoff. Denn mit den Bermudas, so glaubt er, ginge die „Autorität der Sheriffs bestimmt nicht baden“.
Bei Hamburgs Polizei wären nackte PolizistInnen-Beine grundsätzlich kein Tabu: Polizeisprecher Hans-Jürgen Petersen: „Theoretisch wäre das denkbar.“ Und den internationalen Vergleich – anderswo sind OrdnungshüterInnen in kurzen Hosen seit Jahren Realität und die nackten Beine in der Tat bei der Gangsterjagd kein Hindernis – brauchten die hanseatischen PolizistInnen nicht zu scheuen.
Dennoch gibt es im Präsidium laut Petersen derzeit keine ernsthaften Pläne zur Revision der Kleiderordnung: „Was in Marokko und auf den Fidschi-Inseln so geht, muß man bei uns eben noch lange nicht machen“.
In der Tat müßte eine Revision der Kleiderordnung mit einer gänzlichen Liberalisierung verbunden sein, sonst gäbe es wohl Stunk – so oder so: Denn schon die unförmigen Khaki-Einheitshosen, die von PolizistInnen, Männlein oder Weiblein, bislang getragen werden müssen, geben wegen des torpedierten Outfits oft Anlaß zu Unmut. In der Dienstordnung festgelegte Sommer-Bermudas würden sicherlich ebenfalls zum Aufschrei führen: „Für Männer mögen diese Dinger ja ganz praktisch sein. Ich zieh' aber diese Lappen, wo die Waden unten herausstaksen, unter Garantie nicht an!“ so eine Hamburger Polizistin zur taz: „Wenn schon Bein- und Kleidungsfreiheit, dann aber konsequent, bitte!“
Vor einem staatlich verordneten Uniform-Minirock oder den kurzen Polizisten-Shorts im Sommer kann nur gewarnt werden. Nicht nur die Frauenbeauftragte würde aufschreien, weil sich die Beamtinnen noch weitere frauenverachtende Männersprüche anhören müßten, als es ohnehin schon der Fall ist. Nein!
Schon der Schah von Persien hatte mit seiner staatlichen Kleiderordnung Schiffbruch erlitten, als er Anfang der siebziger Jahre anordnete – um die Modernisierung seines Landes voranzutreiben –, daß alle weiblichen Staatsdienerinnen, auch Polizistinnen, einen kurzen Rock zu tragen hätten. Und was ist von der Beinfreiheit gebleiben? Das Mullahregime und der Zwang, nun auch noch den Kopf zu verhüllen. Das kommt einer Vermummung gleich. Die ist in Deutschland aber gesetzlich verboten.
Kai von Appen
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