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Archiv-Artikel

Kein Begehren gegen Müllofen

Neumünster/Kiel dpa ■ Das Bürgerbegehren gegen den Bau einer Müllverbrennungsanlage in Neumünster ist unzulässig, teilte gestern das schleswig-holsteinische Innenministerium mit. Eine endgültige Prüfung habe ergeben, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe handelt, die einen Bürgerentscheid rechtfertige. Die Anlage soll bis 2005 auf dem Gelände der Stadtwerke mitten in Neumünster fertig gestellt sein. Gegner befürchten Gesundheitsschäden sowie Lärmbelästigung.