das wichtigste : Kein Alg II mit Omis Treuhandkonto
MAINZ ap ■ Ein Arbeitsloser, der das Vermögen seiner Großmutter treuhänderisch verwaltet, muss befürchten, beim Arbeitslosengeld leer auszugehen. Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen sei eigenes Vermögen, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitsloser auf mehreren Konten rund 51.000 Euro verwaltet. Bei der Bedürftigkeitsprüfung des Arbeitsamtes hatte er eigenes Vermögen nach Angaben des Gerichts verneint. Als die Arbeitsverwaltung von den Konten erfuhr, stoppte sie sämtliche Leistungen mit der Begründung, der Betroffene sei nicht bedürftig.