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■ KassenbeiträgeUnterschiede

Karlsruhe (AP) – Beitragsunterschiede bei den gesetzlichen Krankenkassen sind zwar verfassungsrechtlich bedenklich, sie verstoßen aber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. Mit dieser gestern bekanntgegebenen Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers als unbegründet zurück. (Az: BVG 1 BvR 1237/85).

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