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Kartellgesetz-Plan enttäuscht die EU

Das deutsche Gesetzesvorhaben, den Sportsektor von den nationalen Kartellbestimmungen auszunehmen, stößt bei der EU in Brüssel auf Kritik. Wie aus EU- Kommissions-Kreisen verlautete, zeigen sich die Brüsseler Wettbewerbshüter „enttäuscht“. Sie verweisen darauf, daß der Artikel 85 des EU-Vertrages keine generelle Freistellung des Sportsektors zulasse. Die Kommission halte ein neues Gesetz nicht für erforderlich, weil die Sportverbände ohne große Schwierigkeiten ihre Satzungen ändern könnten, und unterstrich, daß eine Ausnahme vom Kartellrecht für den deutschen Sport nur eine begrenzte Wirkung habe. Jeder grenzüberschreitende Vertrag falle unter das EU-Wettbewerbsrecht.

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