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Kartellbehörde verhängt Bußgelder

Wegen Preisabsprachen hat die Landeskartellbehörde jetzt gegen sieben in verschiedenen Firmen mit der Kalkulation befaßte Mitarbeiter Bußgelder in Höhe von insgesamt 52.000 Mark verhängt. Nach Angaben der Senatswirtschaftsverwaltung von gestern hatte das Hochbauamt eines Berliner Bezirks im Frühjahr im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Angebote für die Erstellung einer Badewasseraufbereitungsanlage eingeholt. Insgesamt acht deutsche Unternehmen meldeten sich, eines zog sich jedoch wenig später aufgrund eines „Kalkulationsfehlers“ zurück. Das „preisgünstigste“ Angebot lag bei rund 402.000 Mark. Bei der Prüfung wurden „Anhaltspunkte für eine unzulässige Preisabsprache“ festgestellt, der Vorgang daraufhin an die Landeskartellbehörde übergeben.