: Kartellbehörde verhängt Bußgelder
Wegen Preisabsprachen hat die Landeskartellbehörde jetzt gegen sieben in verschiedenen Firmen mit der Kalkulation befaßte Mitarbeiter Bußgelder in Höhe von insgesamt 52.000 Mark verhängt. Nach Angaben der Senatswirtschaftsverwaltung von gestern hatte das Hochbauamt eines Berliner Bezirks im Frühjahr im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Angebote für die Erstellung einer Badewasseraufbereitungsanlage eingeholt. Insgesamt acht deutsche Unternehmen meldeten sich, eines zog sich jedoch wenig später aufgrund eines „Kalkulationsfehlers“ zurück. Das „preisgünstigste“ Angebot lag bei rund 402.000 Mark. Bei der Prüfung wurden „Anhaltspunkte für eine unzulässige Preisabsprache“ festgestellt, der Vorgang daraufhin an die Landeskartellbehörde übergeben.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen