das wichtigste : Kartellamt stoppt Länder im Lotto-Streit
BONN dpa ■ Das Bundeskartellamt hat den von den Ländern verfügten Stopp von Online-Lottoangeboten untersagt. In einer Abmahnung verbot es den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende des Internet-Spielangebots umzusetzen. Diese Anweisungen verstießen gegen das Kartellrecht. Eine Sprecherin bestätigte gestern in Bonn den ungewöhnlichen Beschluss, der Signalwirkung haben könnte. Die Abmahnung wird nicht sofort wirksam. Die Lottogesellschaften haben bis 30. November Zeit zu reagieren. Das Kartellamt will für mehr Konkurrenz beim Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung der 16-Länder-Gesellschaften nicht länger hinnehmen. Die Vertreter der Länder hatten sich vor zwei Wochen verständigt, den Online-Tipp bis auf weiteres aus ihrem Internetangebot streichen.