Kartellamt rügt Wasserbetriebe: Berliner Wasser ist viel zu teuer
Das Bundeskartellamt bezeichnet den Trinkwasserpreis als deutlich zu hoch. Wasserbetriebe bezweifeln Zuständigkeit des Amtes und ziehen vor Gericht.
Die Wasserpreise in Berlin sind deutlich zu hoch. Das hat das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Beurteilung festgestellt. Es bestätigt damit die Auffassung von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke), der um eine Prüfung der Preise gebeten hatte. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) halten das Kartellamt für nicht zuständig und ziehen deshalb nun vor Gericht.
Zur Prüfung hatte das Amt zunächst aus 45 deutschen Wasserversorgern diejenigen herausgesucht, die am ehesten mit den BWB vergleichbar sind. Das sind nach Ansicht des Kartellamts die Betriebe in den Großstädten Köln, Hamburg und München. Beim Erlösvergleich habe sich ergeben, dass die Preise in Berlin "deutlich über der Vergleichsgruppe" liegen, teilte ein Kartellamtssprecher am Donnerstag mit. Genaue Zahlen wollte er nicht nennen. Offenbar ist aber der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser rund 50 Cent zu hoch. Derzeit berechnen die Wasserbetriebe dafür 2,17 Euro.
Die BWB haben nun bis Ende April Zeit für eine Stellungnahme. Dabei werden sie es jedoch nicht belassen. Vorstandschef Jörg Simon stellte am Donnerstag grundsätzlich die Zuständigkeit des Bundeskartellamts in Frage. Das dürfe nur von Unternehmen frei kalkulierte Preise prüfen, so Simon. Der Berliner Wasserpreis aber sei weitgehend durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. Man habe daher Klage gegen die Anwendung kartellrechtlichen Vorschriften eingereicht.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat seinen Koalitionspartner mitverantwortlich für die hohen Wasserpreise gemacht. Er sei "verwundert", dass Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) so auftrete, als ob er nichts damit zu tun habe. "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen", konterte Wolf. Schließlich habe Wowereit 1999 der Teilprivatisierung zugestimmt, die den Privaten umfassende Garantien gebe.
Die CDU warf Rot-Rot Abzockermentalität vor. Die Kritik des Kartellamts sei "eine Ohrfeige für den Senat", sagte CDU-Chef Frank Henkel. Die Tarife könnten "um bis zu ein Viertel gesenkt werden, wenn Rot-Rot auf einen Teil seiner Profite und Abgaben verzichten würde." (dpa, taz)
Das Bundeskartellamt sieht dem juristischen Gegenschlag gelassen entgegen. Nur die Überprüfung von Gebühren sei ausgeschlossen, nicht aber die von Preisen, so der Sprecher des Amtes. "Es wäre daher sehr überraschend, wenn ein Gericht der Auffassung der Wasserbetriebe folgen würde."
Die BWB zweifeln aber auch das Ergebnis der Kartellamtsprüfung an. Es gebe Berliner Besonderheiten, die nicht in den Vergleich einbezogen worden seien. So sei etwa der Wasserverbrauch in Berlin seit 1990 um rund 50 Prozent gesunken - im Westen der Republik aber nur um ein Drittel. Deshalb müssten auch ostdeutsche Städte wie Leipzig in die Vergleichsgruppe, forderte BWB-Chef Simon.
Ob, wann und wie sich das Prüfverfahren tatsächlich auf die Preise auswirkt, ist noch völlig offen. Theoretisch könne eine Preissenkung auch rückwirkend gelten, sagte der Kartellamtssprecher. Das sei aber abhängig von Detailfragen. Die Wasserbetriebe hingegen geben sich gelassen. Geld für eventuelle Rückzahlungen will der Vorstand nicht zu Seite legen. "Wir gehen davon aus, dass wir vor Gericht siegen werden."
Sicher ist nur: Falls am Ende tatsächlich eine Preissenkung im jetzt avisierten Umfang vorgeschrieben wird, kann das Unternehmen "das nicht aus eigener Kraft abfangen", sagte BWB-Chef Simon. "Dann muss auch die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals auf den Tisch."
Diese Verzinsung war den Konzernen RWE und Veolia 1999 vom damaligen CDU-SPD-Senat garantiert worden, als sie 49 Prozent der bis dahin landeseigenen Wasserbetriebe kauften. Die Zinsgarantie führte dazu, dass im vergangenen Jahr rund 25 Prozent aller Einnahmen der Wasserbetriebe als Rendite an die Anteilseigner flossen. Um diese Vorgabe zu knacken, hatte Wirtschaftssenator Harald Wolf, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der BWB, das Kartellamt um Überprüfung der Wasserpreise gebeten.
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