: Karlsruhe schützt Postgeheimnis
KARLSRUHE rtr ■ Die Befugnisse des Zolls zum Aufspüren von Waffenschmugglern müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres neu geregelt werden. Die Erlaubnis zum Öffnen von Postsendungen und zum Abhören von Telefongesprächen durch das Zollkriminalamt verstoße gegen das Grundgesetz. Die 1992 eingeführten und später noch erweiterten Befugnisse seien zu unklar geregelt und verstießen deshalb gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis, stellten die Richter fest. Die Bundesregierung müsse die Regelungen bis Jahresende neu fassen und genauer eingrenzen. Mit der Erlaubnis sollten die Beamten Straftaten nach dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz verhindern. (Az.: 1 BvF 3/92)