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Archiv-Artikel

in kürze DRESDNER NACHWAHL Karlsruhe prüft

Das BVG in Karlsruhe prüft derzeit, ob bei der Dresdner Nachwahl zum Deutschen Bundestag im Oktober 2005 das Wahlrecht von Bürgern verletzt wurde, weil die Dresdner Wähler das Ergebnis der Wahl im Rest der Republik bereits kannten. Dadurch wurde ihnen nach Ansicht des Klägers eine strategische Stimmabgabe ermöglicht. (afp)