: Karlsruhe muss über Kiffer richten
BERNAU dpa ■ Der straffreie „geringe Haschischbesitz“ wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach Ansicht eines Richters am Amtsgericht Bernau ist in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geklärt, bis zu welcher Menge es sich beim Erwerb und Besitz von Cannabis um eine Bagatelle handelt. Mit dieser Begründung setzte der Richter einen Prozess aus, in dem sich ein 20-Jähriger wegen des Besitzes von 3,5 Gramm Haschisch verantworten muss. Die Höchstwerte für geringen Besitz sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch: Während in Schleswig-Holstein bis zu 30 Gramm erlaubt sind, liegt die Grenze in Brandenburg bei 3 Gramm. Nach Auffassung des Richters ist der Fall des 20-Jährigen eine straffreie Bagatelle. „Der Richter hat darauf hingewiesen, dass er nicht befugt ist, Grenzwerte festzulegen. Er verlangt von der Legislative, dies zu tun“, sagte der stellvertretende Gerichtsdirektor Dirk Selle.
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