: Karge: Gericht soll Abwahl stoppen
Der umstrittene Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge will seine drohende Abwahl durch das Abgeordnetenhaus jetzt per Gerichtsentscheid stoppen lassen. „Die Rechtsgrundlage für das Vorhaben ist höchst zweifelhaft“, sagte Karge gestern. Derzeit prüfe ein Anwalt für ihn die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung. In der Verfassung des Landes sei die Abwahl eines Generalstaatsanwalts nicht erwähnt. Nun solle ein Gesetz aus dem Jahre 1957 herhalten. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will Karge abwählen lassen, weil sie das Vertrauensverhältnis zu ihm als „gestört“ ansieht. Der rot-rote Senat hat dem Antrag bereits zugestimmt. Karge hatte SPD-Kreisen widersprochen, dass es im Herbst Anklagen in der Affäre um die Bankgesellschaft geben werde. CDU- und FDP-Opposition hatten das Vorgehen Schuberts kritisiert und eine Sondersitzung des Rechtsausschusses gefordert. „Ich bleibe dabei: Die Politik darf keinen Einfluss auf die Justiz nehmen. Das haben wir ja gerade den SED-Staatsanwälten angekreidet“, so Karge gestern. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen