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Kanzleramt gibt nachS-21-Gegner dürfen Merkel-Votum sehen

BERLIN | Die Bundesregierung muss 3 von 12 Schwärzungen in einer veröffentlichten Regierungsakte zu Stuttgart 21 zurücknehmen. Darauf haben sich in nichtöffentlicher Verhandlung das Kanzleramt und Gegner des Bahnhofprojektes geeinigt. Unter anderem soll in der Textstelle stehen, ob der umstrittene Bahnhofsbau auf Druck der Bundesregierung weitergeführt wurde – obwohl die Kostensteigerung bekannt war. Heute muss die Regierung die geschwärzten Stellen veröffentlichen. (taz)

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