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Kampfhunde vor Gericht

Die umstrittene Kampfhundeverordnung hat ein gerichtliches Nachspiel. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am 28. Juni die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen die drastischen Einschränkungen der Kampfhundehaltung. Vor knapp einem Jahr hatte der Senat in einem Eilerlass die Bestimmungen verschärft. Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) sagte, sie sehe der Klage gelassen entgegen. „Die Verordnung ist so gefasst, dass sie Bestand haben wird.“ Nach der Verordnung dürfen zwölf Rassen nicht mehr ohne Leine und Maulkorb in die Öffentlichkeit. Angedroht werden Bußgelder bis zu 10.000 Mark. Besitzer von fünf als besonders gefährlich eingestuften Rassen brauchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier. Für die Kläger verstößt die Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt Halter von Kampfhunden. DPA

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