: Kampfhunde vor Gericht
Die umstrittene Kampfhundeverordnung hat ein gerichtliches Nachspiel. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am 28. Juni die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen die drastischen Einschränkungen der Kampfhundehaltung. Vor knapp einem Jahr hatte der Senat in einem Eilerlass die Bestimmungen verschärft. Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) sagte, sie sehe der Klage gelassen entgegen. „Die Verordnung ist so gefasst, dass sie Bestand haben wird.“ Nach der Verordnung dürfen zwölf Rassen nicht mehr ohne Leine und Maulkorb in die Öffentlichkeit. Angedroht werden Bußgelder bis zu 10.000 Mark. Besitzer von fünf als besonders gefährlich eingestuften Rassen brauchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier. Für die Kläger verstößt die Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt Halter von Kampfhunden. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen