: Kampfhunde für alle
Halter von Kampfhunden in Bremerhaven können aufatmen: Die im Januar 1992 von 150 auf 1.200 Mark erhöhte „Sondersteuer“ und Regelungen wie Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde wurden wieder aufgehoben. Eine entsprechende Änderung des Hundesteuergesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag beschlossen.
Das OVG Bremen hatte die „in der Polizeiverordnung enthaltene Aufzählung der als Kampfhunde anzusehenden Rassen und Kreuzungen“ abgewiesen. Deshalb sei es „rechtlich nicht vertretbar, im Hundesteuergesetz Sonderregelungen für sogenannte Kampfhunde vorzusehen“. Mit der Verordnung sollte die Haltung von Hunden, die sich „extrem aggressiv verhalten“, erschweren oder verhindert werden. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen