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Kampfhunde für alle

Halter von Kampfhunden in Bremerhaven können aufatmen: Die im Januar 1992 von 150 auf 1.200 Mark erhöhte „Sondersteuer“ und Regelungen wie Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde wurden wieder aufgehoben. Eine entsprechende Änderung des Hundesteuergesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag beschlossen.

Das OVG Bremen hatte die „in der Polizeiverordnung enthaltene Aufzählung der als Kampfhunde anzusehenden Rassen und Kreuzungen“ abgewiesen. Deshalb sei es „rechtlich nicht vertretbar, im Hundesteuergesetz Sonderregelungen für sogenannte Kampfhunde vorzusehen“. Mit der Verordnung sollte die Haltung von Hunden, die sich „extrem aggressiv verhalten“, erschweren oder verhindert werden. dpa

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