ÜBERWACHUNG Das Filmen einer Demonstration mit einem Videowagen ist ein Eingriff in Grundrechte der Teilnehmer, sagen die Verwaltungsgerichte Niedersachsens. Selbst dann, wenn keine Bilder aufgezeichnet werden
Urteil Macht die Polizei Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen, dürfen die Beamten ihrerseits gefilmt werden. Mit dieser Entscheidung geben die Verfassungsrichter einem Göttinger Recht