: Kaffee trinken ist erlaubt
Der Vermerk eines Staatsschützers bleibt ohne Folgen. Kein Ermittlungsverfahren gegen SEK-Beamte eingeleitet
Der Vermerk eines Staatsschutzbeamten über die Begegnung eines Journalisten mit einem SEK-Beamten hat keine Konsequenzen. Es sei weder ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des SEK eingeleitet worden, noch gebe es disziplinarrechtliche Ermittlungen, teilte die Polizeipressestelle am Donnerstag auf taz-Anfrage mit.
Der Hintergrund: Ein Reporter der Morgenpost war im Oktober von einem Staatsschutzbeamten gesehen worden, wie er mit einem krankgeschriebenen SEK-Beamten in einer Bäckerei Kaffee trank. Der Staatsschützer hatte darauf einen Vermerk geschrieben. In der Presse war vermutet worden, dass auf Grundlage des Vermerks gegen Mitarbeiter des SEK wegen Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt wird. Die Polizeispitze hatte dies zwar Mitte November im Innenausschuss dementiert, die Auskünfte waren aber so vage, dass sie weiteren Raum für Spekulationen eröffneten. So hatte Polizeivizepräsident Gerd Neubeck erklärt: Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Polizeibeamte. Dieses sei unabhängig von dem Vermerk eingeleitet worden.
Neubeck habe ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts gemeint, erklärte die Polizeipressestelle am Donnerstag. „Das Verfahren richtete sich gegen unbekannt, zog aber polizeiinterne Recherchen wegen unberechtigter Datenabfragen nach sich.“ 2006 wurden 23 Strafverfahren wegen Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen gegen Polizisten eingeleitet. Für 2007 gibt es noch keine Zahlen. PLU