■ KRIEGSDIENST: Senatsverordnung zum Wehrpflichtgesetz
Berlin. Der Senat hat gestern erstmalig den Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Wehrpflichtgesetzes und des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes beschlossen. Beide gelten nach dem Einigungsvertrag jetzt auch in Berlin. In der Verordnung, die jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet wird, sollen die Zuständigkeiten für die Entsendung von Beisitzern in die Ausschüsse und Kammern bei den beiden in Berlin eingerichteten Kreiswehrersatzämtern und bei der Wehrbereichsverwaltung VII geregelt werden. Die Beisitzer sind stimmberechtigt bei Entscheidungen zu Beschlüssen der Musterungskammern und der Kammern für Kriegsdienstverweigerung.
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