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KOMMENTARKollegiales Schweigen

■ Juristische Gauweilerei an der Bremer Universität

Ausnahmesituationen können Zeiten der Bewährung sein, aber auch erschreckende Charakterzüge sichtbar machen. Das Geiseldrama von Gladbeck und Bremen war eine solche Situation. Nicht nur an Stammtischen wurden Killerinstinkte freigesetzt. In Bayern führte Gauweiler einer atemlos zuschauenden Öffentlichkeit das Umlegen von Geiselnehmern vor; die Aktion erinnerte an eine Schnell-Exekution. Der damalige niedersächsische Innenminister Hasselmann forderte von der Innenministerkonferenz Beschlüsse zum Todesschuß.

Auch in Bremen, Hort liberaler Grundhaltung, wie man meint, wurde die Forderung nach dem Todesschuß erhoben. „Der gezielte Todesschuß hätte hier einen sinnvollen Anwendungsbereich gehabt“, sagte der Professor für öffentliches Recht an der Universität Bremen, Dr. Dian Schefold. Da muß erst der (Ex-)Generalstaatsanwalt Wendisch in seinem Gutachten klarstellen, daß nach keiner gesetzlichen Regelung, auch nicht nach dem bayerischen Polizeigesetz, der Todesschuß vertretbar war.

An der Universität blieb die juristische Gauweilerei unwidersprochen, die Kollegen schwiegen.

Quo vadis universitas Bremensis?

Elke Steinhofel

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