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KOMMENTARFalsches Spielfeld

■ Der Landeswahlausschuß ist kein Gesinnungs-TÜV

Der Konflikt ist nicht neu. Vor den Abgeordnetenhauswahlen Anfang 1989 hat die AL im Landeswahlausschuß die Zulassung der »Republikaner« abgelehnt. Jetzt geht es andersherum: einzelne PDS-Mitglieder stoßen sich daran, daß von ihrem Vertreter der Zulassung der »Nationalistischen Front« zu den Kommunalwahlen nicht widersprochen wurde.

Der PDS-Vertreter hat gut daran getan. Denn jene, die mit ihrer harschen Intervention der PDS den Verlust an linken Traditionen vorwirft, hat vor allem die Funktion dieses Ausschusses nicht verstanden — oder nicht verstehen wollen. Dieses Gremium hat aus guten Gründen einen Minimalkatalog an formalen Kriterien abzuhaken, um einer Partei zu bescheinigen, ob sie wahlfähig ist. Einen Gesinnungs-TÜV — in der einen oder anderen Richtung — darf es nicht geben. Mag die Absicht auch noch so ehrenhaft erscheinen — der Wahlausschuß darf nicht auf undemokratische Weise zum Ersatzspielfeld gemacht werden. An einem Gremium, welches je nach Zusammensetzung knallharte Parteipolitik betreiben kann, darf gerade die Linke kein Interesse haben. Auch die Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Gruppen muß auf einer politischen und gesellschaftlichen Ebene geführt werden. Diese Aufgabe wird einem durch eine fehlende Zulassung sowieso nicht abgenommen. Schließlich kann eine abgelehnte Partei bei Kommunalwahlen in jedem Fall antreten — als Wählergemeinschaft.

Wohin der Versuch der Ablehnung führen könnte, hat die AL auf paradoxe Weise erfahren können. Eine rot-grüne Koalition hat es nur geben können, weil die »Republikaner« zur Wahl antreten durften und der CDU die entscheidenden Stimmen wegnahmen. Anschließend demontierte sich die knalldumme Rep-Truppe durch ihre Politik so sehr, daß sie heute nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten ist.(Siehe Seite 26) Gerd Nowakowski

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