KOMMENTAR: Gekränkte Eitelkeit
■ Ein Rechtsanwalt will sich am Tuntenkollektiv rächen
Das Tuntenkollektiv stand immer mit schlechten Karten in seinem besetzten Haus. Anders als bei ihren Nachbarn, die Bremisches Eigentum besetzt hatten, mußten sie sich mit privaten Eigentümern auseinandersetzen, und die machen bekanntlich keine Sozialpolitik, sondern Geschäfte.
Die Besetzung ist durch Räumung beendet worden. Die Geschäfte können wieder stattfinden. Ihr politisches Ziel, einen „schwulen Ort“, haben die Besetzer nicht erreicht. Aber sie haben eine Diskussion entfacht. Und Staatsrat Hoppensack als ihr Verhandlungspartner gehört nicht zu denen, die die Hände in den Schoß legen, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bleibt die Strafverfolgung. Der Rechtsanwalt des Besitzers, Bernhard Gätjen, fühlt sich getäuscht. Er hatte auf den freiwilligen Abzug der Besetzer gesetzt. Da das nicht passiert ist, will er sich jetzt rächen. Besitzer und Neumieter wollen mit sich reden lassen, Rechtsanwalt Gätjen nicht. Die Besetzer haben, davon hat sich Gätjen selbst überzeugt, nichts zerstört in dem Haus. Trotzdem will er sie finanziell belangen. Eine blamable Einstellung eines in seiner Eitelkeit gekränkten Juristen. Markus Daschner
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen