KOMMENTAR: JAN ZIER ÜBER FALSCHE VERDÄCHTIGUNGEN : Fragwürdiges Engagement
Zwei verschiedene Gerichtsprozesse, ein gemeinsamer Tatvorwurf: falsche Verdächtigung von Polizisten. Im Kern geht es, unabhängig von den Vorgeschichten, beide Male darum, dass der Polizei Körperverletzung vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft handhabt die Verfahren indes äußerst unterschiedlich.
Der eine Fall ist der eines Discogängers, er endet nach kurzem Prozess mit einer milden Strafe. Das wäre nicht weiter der Rede wert, gäbe es da nicht parallel noch den Fall einer Politaktivistin, die gegen das evangelikale Christival demonstriert hat und in einen Einsatz geriet, den auch die Polizei als „ruppig“ beschrieb. Dieser Vorfall, zweieinhalb Jahre alt, könnte die Gerichte noch lange beschäftigen: Die Liste der ZeugInnen ist lang, der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Die Staatsanwaltschaft verfolgt eine mögliche Verurteilung mit sehr großem Engagement.
Das schürt den Verdacht, dass die politische Dimension des Christival-Prozesses hier eine Rolle spielt. Trotz ihres beständigen Jammerns über steigende Verfahrensflut und hohe Arbeitsbelastung macht sich die Anklagebehörde zum Helfer einer zunehmend klagefreudigeren Polizei. So schlimm kann es also nicht sein. Denn jeder andere Schluss rückt die Staatsanwaltschaft in ein rechtspolitisch fragwürdiges Licht.