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KNIPSGEBÜHR IN POTSDAM Urteil verschoben

Mit der „Knipsgebühr“ für kommerzielle Fotos von Potsdamer Welterbestätten hat sich am Donnerstag das Brandenburgische Oberlandesgericht befasst. Eine Entscheidung werde am 18. Februar 2010 erwartet, hieß es aus dem Gericht. Bildagenturen hatten Berufung eingelegt. 2008 hatten die Richter Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen die Agenturen auf Unterlassung und Schadenersatz stattgegeben. Die Stiftung wehrt sich dagegen, dass ohne ihr Wissen aus den Archiven der Agenturen Fotos heruntergeladen und etwa für Kalender verwertet werden konnten. (dpa)