: KINDERARBEIT
Ab wann darf verdient werden?
Vor zehn Jahren hat nach Angaben der Sozialverwaltung jede dritte Berliner SchülerIn gejobbt. Das entspräche heute rund 100.000 schuftenden Schülern. Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt ist diese Zahl fraglich. Aktuelle Untersuchungen gibt es nicht. Seit 1996 ist Lohnarbeit für die unter 15-Jährigen in Deutschland verboten – mit Ausnahmen. Die 13-Jährigen dürfen zwei Stunden am Tag leichten Tätigkeiten nachgehen, aber nicht nach 18 Uhr und bitte nicht in der Schulzeit. Regale im Supermarkt aufzufüllen ist nicht erlaubt, weil die Arbeit zu schwer ist.