KASSENKARTE FALSCH : Kliniken tragen Risiko
Krankenhäuser können auf ihren Behandlungskosten sitzenbleiben, wenn ein Patient eine fremde Versichertenkarte vorlegt. Vor Beginn einer stationären Behandlung müssen die Kliniken die Identität des Versicherten prüfen, entschied das Bundessozialgericht gestern. Andernfalls trügen sie das Kostenrisiko. (Az. B 3 KR 19/07) (ap)