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JustizskandalKnast im Parlament

Videoüberwachung am Jugendgefängnis ist unzulässig. Abgeordnetenhaus diskutiert über Justizsenatorin

Bleibt im Zentrum der Debatte: Die JVA Plötzensee Bild: DPA

Die Videokameras vor der Jugendstrafanstalt in Plötzensee müssen durch Hinweisschilder für die Bevölkerung als Überwachungskameras kenntlich gemacht werden. Darauf hat am Dienstag Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hingewiesen. Ausgerechnet die CDU, sonst stets ein großer Verfechter von Videoüberwachung, hatte den Datenschutzbeauftragten auf den Misstand aufmerksam gemacht. Dix hatte sich daraufhin am Montag vor Ort einen persönlichen Eindruck verschafft und dabei das Fehlen der Hinweisschilder festgestellt.

Die Kameras leuchten nicht nur die Gefängnismauern ab, sondern auch den angrenzenden Hüttigpfad. Ob die Ausrichtung auf öffentliches Straßenland zulässig ist, wird zurzeit geprüft. "Wir neigen dazu, dass es rechtlich ist", sagte Dix zur taz. "Aber wir hätten es begrüßt, wenn wir früher einbezogen worden wären". Verantwortlich für die Videoüberwachung ist die Senatsverwaltung für Justiz. Die Kameras waren im Herbst 2006 als Reaktion auf das Überwerfen von Drogen, Handys und anderen Gegenständen vom Hüttigpfad aus über die Gefängnismauer neu installiert worden.

Am Donnerstag wird sich das Abgeordnetenhaus auf Antrag der Opposition mit dem angeblichen Drogenskandal im Jugendknast befassen. Aus Reihen von SPD und Der Linken verlautete: "Wir stehen hinter Justizsenatorin Gisela von der Aue."

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