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Justizirrtum nach Mord

Die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Mordes an einer 77jährigen Frau ist vom Landgericht für zulässig erklärt worden. Der jetzt 32jährige Michael M. war 1984 fälschlicherweise zu acht Jahren Haft verurteilt worden und hatte sechs Jahre im Gefängnis abgesessen. Erst nach dem Geständnis des 35jährigen Serienmörders Thomas Rung, den Raubmord am 13. Oktober 1983 an seiner Vermieterin in deren Neuköllner Wohnung begangen zu haben, kam der folgenschwere Justizirrtum heraus. Das Urteil über Rung soll am Dienstag gefällt werden. Beantragt ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.ADN

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