■ Justiz/Ex-DDR: Verjährungskonsens
Wismar (dpa) – Die ostdeutschen Justizminister und die Berliner Justizsenatorin haben sich einmütig gegen eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen für DDR-Unrecht ausgesprochen. „In diesem Punkt haben wir einen Konsens erzielt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizminister Eggert (SPD) bei einem Treffen der Ressortchefs. Die minderschweren Straftaten wie Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses verjähren Ende 1995 und die mittelschweren wie Wahlfälschung Ende 1997. Diese Fristen waren bereits zweimal verlängert worden.
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