piwik no script img

■ JustizStütze für Studis

Kassel (AP) – Arbeitslos gemeldete Studenten können nur dann Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie trotz Studiums in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden können. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Der Arbeitslose muß in der Lage sein, das Arbeitsamt aufzusuchen und auch außerhalb der Semesterferien eine marktübliche Beschäftigung aufzunehmen. Zu diesem Ergebnis kam das Kasseler Gericht im Prozeß eines Mannes aus Köln, der neben der Arbeit ein Studium aufnahm, nur noch an bestimmten Tagen arbeiten konnte und deshalb seinen Arbeitsplatz verlor.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen