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Justiz in der TürkeiPolitische Sondergerichte abgeschafft

Erdogans AKP macht einen Schritt auf die säkulare militärische Opposition zu. Die auf sie zielende Sondergerichtsbarkeit wird aufgehoben.

Heute mal ganz liberal: Premier Erdogan im türkischen Parlament. Bild: reuters

ISTANBUL taz | Die Türkei hat ihre bisherigen Sondergerichte für schwere politische Straftaten abgeschafft. Mit einer Reform, die am Freitag im Parlament von Ankara verabschiedet wurde, werden die bei den Sondergerichten anhängigen Verfahren an normale Schwurgerichte übergeben.

Das Gesetzespaket reduziert zudem die maximale Untersuchungshaftzeit von siebeneinhalb auf fünf Jahre und legt fest, dass Haftbefehle und Hausdurchsuchungen künftig nur noch aufgrund von „konkretem Beweismaterial“ angeordnet werden dürfen. Auch wird die gerichtlich genehmigte Telefonüberwachung bei Ermittlungen erschwert.

Die jetzt abgeschafften Sondergerichte waren in den vergangenen Jahren unter anderem wegen der Mammutprozesse gegen ranghohe Militärs in die Diskussion geraten. Kritiker warfen Richtern und Staatsanwälten vor, ohne ausreichende Beweismittel gegen die Verdächtigen vorzugehen, denen Putschversuche gegen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan vorgeworfen wurden. Erdogan selbst hat sich inzwischen für neue Verfahren gegen die Generäle ausgesprochen, die teilweise zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden.

Mit der Reform sucht die islamisch-konservative Erdogan-Regierung die Nähe zu früher mit ihr verfeindeten säkularen Kreisen wie der Armee. Hintergrund ist der Machtkampf zwischen Erdogan und der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen. Seit Dezember wird Erdogans Regierung von Korruptionsvorwürfen erschüttert, die laut dem Ministerpräsidenten auf eine Verschwörung von Gülen-Anhängern zurückgehen.

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