Juristischer Streit über Abrisskosten: Keiner will die Transrapidstrecke bezahlen
Der Streit über die Abrisskosten der Transrapidanlage im Emsland geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zugelassen, sagte OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn am Montag. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang 2015 die Klage der Testanlagenbetreiberin abgewiesen, die die Erlöse aus dem Abriss – vor allem aus dem Verwerten des in der Anlage verbauten Kupfers – behalten wollte. Der Bund will aber die Einnahmen aus dem Abriss und Versicherungserlöse von 19,3 Millionen Euro für das verunglückte Magnetfahrzeug mit den Abrisskosten verrechnen. In erster Instanz hatte die Bundesregierung Recht bekommen. Nach dem Unglück bei einer Testfahrt im September 2006 mit 23 Toten beschloss der Bund das Aus der Testanlage im niedersächsischen Lathen. (dpa)
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