: Jurist darf „Horst- Wessel-Lied“ singen
Mainz (dpa) - Die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt Horst Leisen, der in Trier öffentlich das „Horst-Wessel-Lied“ gesungen haben soll, sind eingestellt worden. Ermittelt worden sei wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, berichtete Oberstaatsanwalt Hans Seeliger am Freitag in Mainz. Der Beschuldigte habe in Lokalen wiederholt das „Horst-Wessel -Lied“ gesungen. Dies sei jedoch jeweils im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft geschehen, ohne daß unbeteiligte Dritte davon hätten Kenntnis nehmen können. Deshalb seien die Ermittlungen eingestellt worden.
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