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Jurareferendarinnen in BayernKopftuchverbot ist unzulässig

Muslimische Jurastudentinnen dürfen in Bayern während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Einem Gericht zufolge ist das illegal.

Bei Klägerinnen ist das Kopftuch erlaubt: die klagende Studentin im Gerichtssaal Foto: dpa

Augsburg dpa | Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am Donnerstag einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Bayern kündigte umgehend Berufung an.

Das Münchner Oberlandesgericht, das die Frau eingestellt hatte, hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert. Danach müssen Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.

Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.

Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. In Berlin war kürzlich eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin mit einer Klage gescheitert. Derzeit befasst sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, ob das Tragen eines Kopftuch am Arbeitsplatz zulässig ist. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

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61 Kommentare

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  • Mich Interessiert eher was einer im Kopf hat als auf den Kopf.

  • Interessant ist doch, dass sich nur an Frauen abgearbeitet wird und der tuchtragenden Frau eine bestimmte Geisteshaltung unterstellt wird. Tatsächlich weiss ich aber auch bei eineM KreuzträgerIn, ob sie/er gemässigt denkt/handelt, oder eben nicht.

     

    Gleiches gilt übrigens für Menschen, die überhaupt keine religiösen oder politischen äusserlichen Zeichen tragen. Das Denken findet nämlich im Kopf und nicht in Baumwolle oder Metall statt. Seltsam, dass darauf hingewiesen werden muss!

  • Ich muss aber zugeben, dass ich zunehmend nachdenklich werde, ob denn die ganze Kopftuchdiskussion nicht an den eigentlichen INteressen und dem ursprünglichen Willen der Frauen vorbeigeht.

     

    Jeder der in einer bestimmten Kultur groß geworden ist hat eine diesbezügliche Prägung genossen, die nicht angeboren sondern stets kulturell erworben wurde. Die Kultur beruht auf Wertvorstellungen denen man sich einfacher unterwirft als dagegen anlebt (Stromlinienförmigleit ist letztlich auch in der westlichen Welt oft von Vorteil).

    Wie kann man als als wirklich freier Teil innerhalb einer Kultur das Stromlinienförmige als Freiwilligkeit bezeichenn, zumal ja ein kleines Mädel das erste mal im Leben nicht freiwillig das Kopftuch aufzieht sondern von der Mutter aufgesetzt bekommt und somit die Prägung von (erwartetem) Anstand und Zugehörigkeit erfolgt.

     

    Verteidigung von Freiheitsrechten ist das sicher nicht, sondern eher Verteidigung der Toleranz gegenüber kultureller Besonderheiten.

    Oder andersrum: Wenn wir über Freiheit reden, dann doch eher über das Nicht-Tragen der Tücher.

     

    Dann natürlich auch über Kruzifixfreiheit in den Sälen oder Schmuckkreuze am Hals der Richter und Richterninnen.

    • @Tom Farmer:

      ich glaube nicht, dass männer hosen wirklich freiwillig tragen.schließlich wurde ihnen die "das erste mal im Leben nicht freiwillig" übern bobbes gezogen. von der mutter auch noch! das ist so prägend, da kann im über dem bobes baumelbden kopf nie und nimmer freiheit entstehen!

      beweis: unter den kurzen hosen sandalen mit besockten füssen drin.

      ich seh das immer als kulturelle besonderheit - und ermahne mich selbst: sei tolerant, Christine, sei tolerant! der junge kann nix für seine prägung!

       

      wenn wir also über freiheit reden, reden wir dann über das nicht-tragen von socken oder das nicht-tragen von hosen?

      ich meine: letzteres. ich kaufe nämlich nicht gerne die katze im sack.

      • @christine rölke-sommer:

        ich dachte gerade wieder an Oberteile für kleine Mädchen im Schwimmbad und die Folgen...

        Aber Ihre Variante macht es dem vorherigen Kommentarschreiber vielleicht leichter (bzw. das Schwere an der Einsicht ersichtlicher).

         

        @Tom Farmer

        Stellen Sie sich bitte mal die Reaktionen vor, trüge Ihr Kumpel einen Nicht-Schotten-Rock...

      • @christine rölke-sommer:

        Danke - you made my day -

        too! & too……;()

         

        Hallo ihr Geprägten - Still!

        Horcht mal wer da spricht!

        Eine - ganz ganz nah am Licht!

        Versteht's mich nicht¿!

        'n Nichtgeprägt - was sagen will!

        Sie weiß - was früh sich regte

        Ob Kilt ob Tuch ob Bobbes

        Ob Butz ob Kleid - ahls nobbes!

        Trägste Sogg zu offne Schlobbes

        Bierverschiß - Abdafür & Zack!

        Kaaft de Katz nit gern im Sack!

        • @Lowandorder:

          und noch so'n geprägter hosenmatz!

          • @christine rölke-sommer:

            ;()))

             

            Genau;) - & denn - Gemach -

            Du geprägter Hosenmatz!

            Nee nee - Keene voren Latz -

            Bleib zahme - bei die Dame!

             

            "Dieser Satz - mein Schatz -

            Stammt nicht von mir -

            Sondern von Ihr - vor mir -

            Von die ungeprägte Dame -

            Die - wußte wovon sie sprach!"

            (Geprägt by - Storm P. in memoriam!)

            • @Lowandorder:

              vielleicht, wenn die buuwe ihrne hose ausziehn, kommt mehr luft annen kopp und dann könne se besser denke?

              unn finde zu ihrn eigentliche interesse unn ihrm eigentliche wille?

              im kulturmodell von dem tom farmer jedenfalls wäre das so.

              • @christine rölke-sommer:

                ;) luftig primavera -

                 

                Da wird mir manches prima klara -;)

                Bruderherz&i - im Zentralklima - dara -

                Bleyle-Träger mer fallen ließen

                Lappen entstiegen - Sonne genießen!

                So verließ ich mal den Garten -

                Keiner weiß wie ers geschafft -

                Bekleidet nur mit Kirschensaft!

                kurz - Kulturmodell für beide -

                Kunterbunt - & Zahnseide;)

                • @Lowandorder:

                  nackt+bloß finden wir zu den eigentlichen interessen und dem ursprünglichen willen zurück

                  zumindest für die frauen

                  männer brauchen kein zurück, jedenfalls echte nicht

                  darauf einen kirsch-banane!

                  • @christine rölke-sommer:

                    Schonn klar - nich soo schwör -

                    Wer Sorgen hat

                    Hat auch Likör!

                    • @Lowandorder:

                      brrr - was heute die Damenwelt - öh

                      Zusich - nimmt¿! Unbedingt die

                      Straßenseite wechseln -

                      wg Fahne -

                      Harmlos oder nich!

      • @christine rölke-sommer:

        Natürlich zunächst kulturrell geprägt die Männers, klar. Es ist aber kein großer Gegenwind da wenn mein Kumpel seien Schottenrock anzieht!

        Bei meiner werten Oma damals übrignes schon als Sie von Rock auf Hose umstieg.

        Oder eine Muslima in einer konservativen Familie.

        Oder wenn ich in München II einen silbernen Halbmond an die Wand pinne.

         

        Fazit: Klagen wir Freiheiten des Individuums (wie gesagt in tendiere mittlerweile Richtung Prägungszwang und somit eher Unfreiheit) ein oder plädieren wir für Toleranz der Gruppe gegenüber anders gekleideten Individuen.

         

        Oder Ihre Forderung eben Männer ohne Hosen, was ich als echten Freiheitsgedanken akzeptieren würde und nicht als Prägung und somit sollten Sie das einklagen.

        • @Tom Farmer:

          Was Sie nicht alles für Kumpels haben. Praktisch die ganzen Weltkulturen sind um Sie versammelt, inkl GLBT natürlich. Wie kommen die alle mit Ihren wenig toleranten politischen Ansichten klar?

        • @Tom Farmer:

          klasse! der hosenlose mann - das echte freiheitsversprechen!

          • @christine rölke-sommer:

            meine liebe Oma*1877 -

            Hera die Göttermutter - hätte solchenfalls sicher anzumerken gewußt:

            " ~ Christine ~ - das möchte ich jetzt aber nicht gehört haben!"

            • @Lowandorder:

              es ist ein kreuz mit den echten freiheitsgedanken -

              keine einer will sie gehört haben!

              • @christine rölke-sommer:

                c;)) & schonn!

                 

                Aber ich sag mal so -

                Wem das Tuch am Kopp

                Ein Ausdruck von Freiheit -

                Ja geradezu deren Ausbund ist!

                Der kann sich doch mit Verlaub -

                Doch kreuzweis darob nicht wundern!

                Das tät mich - jedenfalls dann wundern.

  • "... muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können." Ist der Mann so naiv, oder tut er nur so?

    Tuch da = nicht neutral, Tuch weg = neutral? Echt jetzt??

     

    Offensichtlich gibt es längst unsichtbare Tücher... .

  • Religionsfreiheit als Extraverfassungsrecht abschaffen. Ein Bürger darf biertrinekend mit der Moedelleisenbahn spielen, trotzdem nicht im Dreß mit Reklame seiner Lieblingsbrauerei als Richter oder Verteidiger auftreten. Religion behandeln als Privathobby wie Kegeln, Chorsingen oder Philosophievortrag.

    • 3G
      31878 (Profil gelöscht)
      @robbespierre:

      Ich bitte umAusgrenzung von Religion aus dem öffentlichen Raum!! Religion ist Privatsache und soll es auch bleiben. Wenn ich all die verschleierten Frauen sehe, auch die Kopftuchträgerinnen fühle ich mich an das finstere Mittelalter erinnert.

      Nach langem Kampf sind wir unsere Nonnen in den Schulen losgeworden, auch tiefverschleierte Religiöse, gefangen in einem Glauben an einen Unsichtbaren, mit dem sie auch noch verheiratet sind. Es kann ja jeder glauben was er mag, aber bitte zuhause und nicht in der Schule oder in öffentlichen Einrichtungen.

  • Das finde ich nicht in Ordnung. Was hat man seine Religion im Gericht auszuleben? Religion hat vor Gericht nichts zu suchen, egal ob raumfremd oder traditionell. Das darf man nicht vermischen.

    • @Ansgar Reb:

      was ich noch fragen muß: wo beginnt denn der fremde raum?

    • @Ansgar Reb:

      spricht die referendarin, anwältin, richterin, staatsanwältin, sonstige justizbedienstete zum gespons: schatz, ich bin heut bei gericht, meine religion ausleben.

      schon merkwürdig, wie sich manche die berufstätigkeit von frauen - egal ob mit oder ohne tuch - vorstellen!

      • @christine rölke-sommer:

        Du bist vor Gericht Repräsentant des Staates, nicht deiner selbst. Daher hast Du auch nicht Deine private Religion zur Schau zu tragen. Als Soldatin kannst Du ja auch nicht die Aufnäher von deinem Motorradclub an die Uniform nähen.

         

        "raumfremd" bedeutet bildungssprachlich "von wo anders".

         

        Der ganze neoliberale Individualisierungs- und Selbstverwirklichungsquatsch wird missbraucht damit Erzkonservative und Religiöse bei uns ihre Häufchen machen können, Hauptsache das Individuum wird gegen den bösen diskriminierenden Staat geschützt. Dabei braucht ein öffentliches Amt auch ein öffentliches Amtsverständnis und da hat Religion nun einmal nichts verloren. Im übrigen zwingt ja auch niemand dich in ein öffentliches Amt.

  • 3G
    33324 (Profil gelöscht)

    Lieber eine Kopftuchträgerin mit Eimer und Besen als eine in Robe.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @33324 (Profil gelöscht):

      "Lieber eine Kopftuchträgerin mit Eimer und Besen als eine in Robe."

       

      Mit solchen Kommentaren kann man unendlich lange und vorhersehbar langweilige Threads anzetteln.

    • 3G
      33324 (Profil gelöscht)
      @33324 (Profil gelöscht):

      ... schlechter Witz, ne , ernsthaft: Das Kopftuch im Gerichtsaal ist derzeit eher eines unsererer marginaleren Proleme ohne akuten Handlungsbedarf. Die wenigen Frauen, die es tragen, werden unserern Rechtsstaat und unsere Kultur nicht aus den Angeln heben.

      • @33324 (Profil gelöscht):

        Mit Verlaub, sehr naiv gedacht. Wie auch der Laie wissen sollte, öffnet ein Präsenzurteil Tor und Tür für gleiche Fälle. Es wird bald dann zum "akuten Handlungsbedarf" .

  • "....unzulässig - illegal ... -scheißegal;))

     

    Ok - tazis mal beiseite -

    A weng pausbäckig is dess hier scho -;)

    "..Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten...")

     

    Palmström läßt grüßen - Aber so gaanz - Abwegig isses nu aach wieder nich!

    Kommt die Frau Referendarin zum Zwecke der Ausbildung in der Anwaltsstarge mit dem Herrn RA zu Sitzung - Kopftuch kein Problem.

    Tritt sie in Untervollmacht für diesen statt seiner im Termin auf - ebenso als Sitzungsvertreterin des Staatsanwaltes & als Vertreterin der Anklage -

    In diesen Fällen - Ergebnis:

    Kopftuch vom Gericht zu beanstanden etc

    Variante: Kopftuch auf der Richterbank?

    Als es sowas Schickes wie

    Einzelrichter am Landgericht noch nicht gab - Saßen mein Referendarkollege & ich via "Gießener Landrecht" sochn rechts&links vom "Einzelrichter".

    M.E. klarer Fall - Kopftuch wäre zu beanstanden etc wie vor.

     

    ff - aber ja;)

    • @Lowandorder:

      ff

       

      Bedarf es - die Refendarin ist (entsprechend)Beamtin auf Widerruf in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

      (tazis - keine Jura-Studentin! das 1.Staatsexamen hat die Dame schon(Glückwunsch;) -

      Daneben einer weiteren Rechtsgrundlage? M.E. -Nein!

       

      Der sog. Gesetzesvorbehalt - den hier das VG Augsburg in solider Handwerksarbeit heranzieht - ist ein richtiger Aufhänger. Das ja.

       

      Der "Gegeneinwand" sei aber erlaubt -;)

      Eine konvertierte Jutta Limbach -

      Mit Hütchen überm Kopftuch -;)

      (klar Gesetz erforderlich - aber nur aus ästhetischen Gründen;)

      Ersichtlich - Nein!

      Kein Gesetz erforderlich!

      Ergibt sich unmittelbar aus der Neutralitätspflicht des Staates.

       

      Ergo: Umkehrschluß - Warum soll bei einer - "amtierenden " Referendarin anderes gelten?

      Mit Verlaub - mir nicht einsichtig.

       

      (& nun Bühne frei - für unser aller Streiterin fürs Tuch;) - die dafür sicherlich erst gar nichts - insbesondere keine gesonderte gesetzliche Grundlage brauchen wird - sischer dat!)

      • @Lowandorder:

        solide handwerklich hat das BVerfG schon im 1. kopftuchbeschluß gearbeitet und eine hinreichend bestimmte gesetzliche grundlage für den eingriff in die religionsfreiheit verlangt

        haben die buuwe+mädschers in Bayern wohl glatt überlesen

        weshalb das OLG München der referendarin dandwerklich nicht ganz so solide eine auflage erteilte

        aber: die junge frau hat nicht umsonst jura studiert http://www.sueddeutsche.de/bayern/religion-warum-eine-juristin-mit-kopftuch-den-freistaat-bayern-verklagt-1.3053274

         

        im übrigen hoffe ich ja immer wieder, dass alle, die mir als staat auf zwei beinen begegnen, ihren ganzen privaten kackscheiß *absetzen und in die tasche stecken* oder am besten gleich ganz zu hause, im privaten, lassen.

        • @christine rölke-sommer:

          Na bitte - pünktlich wie die Maurer;)

           

          Bin zu faul das nachzulesen.

          Karlsruhe hat also in Ihren Augen den Fall von Juta Limbach mit Kopftuch als

          Vors. 2.Senat & Präsi. Karlsruhe & aller Richter&Staatsanwälte gleich

          (wg Gleichheit;) mitentschieden?!

          Die dazu bestehenden Rechtsregelungen einschl. Grundgesetz Neutralität etc reichen nicht aus? - odr.?

           

          (ps das mit dem privaten Scheiß auf zwei Rädern - öh Beinen - erschließt sich sicherlich Ihnen - fein!)

          • @Lowandorder:

            nu, Sie sollten sich doch nicht vergebens erleichtert haben.

            blöd halt, dass Sie zu faul zum nachlesen sind - und deshalb matschepampe zusammenschreiben.

            was das kopftuch in der ausbildung/referendariat angeht - dazu hat sich das BVerwG geäußert, aber die wandelnden staaten auf zwei beinen am OLG München waren wohl auch zu faul zum lesen... und das fliegt ihnen nun um die bausback'schen ohren

            • @christine rölke-sommer:

              Ja ja der Senat des netten&klugen Herrn Albers. Danke - Gut mal wieder vom ihm was zu hören.

              Argumente sind wie immer bei ihm - ok.

              Schonn - aber ob das so schlicht um schlicht auf das hier verkasperte zu übertragen ist? - eher wohl nicht.

              Ich hab schließlich nicht nur aus Daffke Jutta Limbach mal mit Kopftuch ausgestattet. Aber sie sind ja mehr für das Holzschnittartige zuständig;)) &

              Lesen ganz offensichtlich nur das -

              Was Ihnen in den Kram paßt.

              Aber - so wird Ihnen das Pulver für`s

              Schrotschießen nicht naß.

              Auch wieder wahr.

               

              (ps damit wir aber nicht aneinander vorbei reden - Wenn mir z.B. Herr Albers (wie früher manchmal;) oder Sie - Ihre Schaltzeichnung für diesen Fall zeigen würden & die mich - abweichend - überzeugen würde ~> EndeGelände & kein Stein aus der Krone; klar - that´s the job!

              Seh ich allerdings bei Ihrem Wirrwar kein Stück derzeit!;)

              • @Lowandorder:

                den wirrwarr=matschepampe richten Sie an mit Ihrem wunsch, Jutta Limbach zwangszukonvertieren und anwältinnen=unabhängiges organ der rechtspflege in ihrer arbeit zu behindern.

                 

                erst mal hat sich die rechtsprechung mit schule+ausbildung/referendariat beschäftigt - und stellt fest: kopftuch geht im prinzip. Ihnen - und das hat nix mit neutralität des staates zu tun sondern alles mit ihrem *religionskritischen furor* - geht das zu weit. also führen Sie sich so auf, als hätten Sie hier die sitzungsgewalt. hamm'Se aber nicht - EndeGelände, wie Sie immer so schön schreiben!

                 

                und damit kehren wir zurück zur referendarin, die als solche in schule mit tuch darf, als solche in recht nur, so weit sie nicht öffentlich auftritt. arbeit am text bildet zwar auch (zuweilen mehr denn als sitzungsvertretung) aber die praxis gehört nun mal auch zur ausbildung, wa.

                und nun hatte das VG Augsburg mit zweierlei zu tun.

                1. damit, dass das OLG München sein verbot ohne gesetzliche grundlage verhängte

                2. damit, ob es rechtens ist, eine frau wegen tuch von teilen der ausbildung auszuschließen. einer ausbildung, die sie nur bei staat bekommen kann und die voraussetzung für 2. staatsexamen ist. studium geht auch beim repetitor, referendariat nicht.

                 

                und nun ist an Ihnen zu sagen, warum frau mit tuch nicht frau assesor mit tuch werden können sollen darf.

                • @christine rölke-sommer:

                  Na Servus.Was ahn Schmarrn!

                  "Studium beim Repetitor geht -"

                  Den Verdacht hab ich alllang;) &

                  "Jeder Manichäer ist auch ein Grobian!" meint doppelt zu recht der

                  Alte aus Wiedensahl;))

                  kurz - im furor wird gern der Balken im eigenen Auge übersehen -;)

                  Wenn Ihnen - Neutralität des Staates nicht reicht - kann ich auch nicht helfen. Aber es sitzt scheint's alles gewaltig tief - Was auch immer genau das ist! Sine ira et studio - geht ersichtlich anders. Anhänger der allein richtigen einen! Lösung - tun sich da besonders schwer - klar.

                   

                  (ps zu BVerwG & Kopftuch im Ref. http://m.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/a-562356.html )

                  pps Jurastudium mit Kopftuch ?! Ja! http://m.tagesspiegel.de/politik/studieren-mit-kopftuch-wir-stehen-unter-einem-riesendruck/8825418.html?utm_referrer=

                  • @Lowandorder:

                    da ich garnicht beim repetitor war, sondern anderes trieb - kommt's mir mit Ihnen langsam vor wie im 19. jhdt, als staat zwar einerseits judenemanzipation haben mußte aber andererseits juden im staatsdienst denn lieber doch nicht haben wollte. damals - frauen zählten da noch garnicht - war auch der nicht mehr-orthodoxe jude nicht neutral genug, heute kann die muslima nicht neutral genug aussehen... die damaligen argumente waren genauso blöde wie's die heutigen sind.

                    damals wie heute: es geht um's rechte haben, und das nicht nur auf dem papier und gegen wohlverhalten.

                     

                    also? warum soll die muslima - und jüdin - mit tuch nicht dürfen? weil sie in der privaten lebensführung außer NJW noch anderes, was mit religion gar, liest+beherzigt?

                    • @christine rölke-sommer:

                      Repetitor - nich - fein - ;)

                      Aber danke für die Vorlage;) &

                      Wer hier sich wo im 19.Jahrhundert rumtreibt - ist noch gar nicht ausgemacht! &

                       

                      Ja natürlich sollen all die so klugen Referendarinnen meist ohne, aber auch mit Kopftuch - die ich bei Gelegenheit bei dem ein oder anderen meiner Asylanwaltsfreunde mitkriege - ihr 2. Staatsexamen machen!! - Aber Hallo! Is ja in NRW auch kein Problem. Da haben die ein Recht drauf! &

                       

                      Mal sehn - wie zunächst der

                      VGH München (den weil zu liberal FJS einst vergeblich zu schleifen gesucht hat;) - das Spannungsfeld

                      Neutralität des Staates vs/& Religions&Berufsfreiheit in der

                      bay. JuraRefi-Ausbildung - nunja

                      Beackert!;)

                      So - wird ein Schuh draus!

                      Ihnen weiterhin frohes Schaffen;)

                      • @Lowandorder:

                        ist doch nett von den augsburgern, dass sie wegen grundsätzlicher bedeutung die berufung zugelassen haben!

                        was sie nicht hätten müssen - ist's doch bereits grundsätzlich geklärt: tuch geht (oder wie oft müssen die leutz das noch mal aus Leipzig/Berlin+Karlsruhe lesen?)

                        aber bitte - soll der Bausback mal seine berufung begründen lassen - ob da wer mehr gehaltvolles hinkriegt als "Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können."

                         

                        ps: ich erkannte die distanz so manch eines richters immer mal wieder daran, dass der gelangweilt aus dem fenster guckte... was ihm beim protokollieren dann auf die füsse fiel...

                        • @christine rölke-sommer:

                          "…ps: ich erkannte die distanz so manch eines richters immer mal wieder daran, dass der gelangweilt aus dem fenster guckte... was ihm beim protokollieren dann auf die füsse fiel..."

                           

                          Oh oh - das kann ein Zeichen hoher Konzentration sein;) - doch doch -

                          Lesens spaßeshalber zu -

                          "Der schlafende Richter" -

                          BVerwG - damals noch Berlin

                          (war dran beteiligt - sag aber nicht wie;)

                          kurz - Richter Anwälte Volljuristen -

                          Die ihren Job nicht ordentlich machen?!

                          Stimmt - die gibt's. Sind halt Menschen;)

                        • @christine rölke-sommer:

                          Mal ne dumme Frage: warum "Muslima" und nicht "Muslimin? Zumal Sie auch "Jüdin" geschrieben haben - korrekterweise müssten Sie "Jüdin" auf hebräisch schreiben, da "Muslima" die arabische Bezeichnung ist. Aber nur ein Bruchteil aller männlichen und weiblichen Moslems spricht arabisch...

                          Ich hoffe doch sehr, dass Sie als Juristin exakter und präziser arbeiten und mit Sprache sorgfältiger umgehen denn als taz-Foristin ;-)

                          • @Blacky:

                            ob Sie was davon hätten, wollte ich meine postings in hebräisch verfassen?

                            ich bezweifle es.

                            • @christine rölke-sommer:

                              Ne, hebräisch ist gar nicht nötig - einfach korrekte Grammatik, dann passt das schon.

  • Liebe TAZ, Ihnen ist da ein Fehler unterlaufen. Wenn die Klägerin Referendarin ist, dann ist sie keine Jurastudentin mehr.

    Denn Voraussetzung des Referendariats ist ja gerade das erfolgreich abgeschlossene Jurastudium.

    • Skatelefants , Moderator
      @Don Ferrando:

      Lieber Don Ferrando, vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir leiten ihn an die Redaktion weiter. Die Moderation

  • Ich will im Gerichtssaal überhaupt keine religiösen Symbole sehen - weder Kruzifixe noch Kopftücher! Schon gar nicht bei den Repräsentanten des Staates. Eine Richterin mit Kopftuch würde ich wegen Befangenhet ablehnen, eine mit Kreuz auch.

    • @scaspener:

      Ein Richter ist kein "Repräsentant des Staates", höchstens ein Repräsentant der (auch und gerade dem "Staat" gegenüber) eigentlich unabhängigen Justiz.

       

      Der Richter in meinem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ende der 80er Jahre trug hingegen sichtbar einen Button der damals größeren Partei der Regierungskoalition in Bund und Land auf seiner Robe. Einer der beiden Beisitzer auch. Das mag dem Umstand geschuldet sein, dass eben jene Koalition ein paar Monate zuvor die Wahlen in diesem Land gewonnen hatte und dies wiederum maßgeblich für die Berufung eben dieser Juristen auf jene Stühle war, auf denen sie nun zu thronen wußten.

       

      Vielleicht haben die sich ja selbst auch eher als "Repräsentanten des Staates" gesehen, wer weiss. Mein Prozess wegen Wehrdienstverweigerung ging jedenfalls ziemlich den Bach runter, der Richter erklärte mir, so eine feige Memme wie mich würde er ja am liebsten wegsperren, was ihm aber das Gesetz nicht so recht erlauben wolle. C'est la guerre - es war der "kalte Krieg", damals.

       

      Ich kann nun nicht behaupten, dass die damaligen Erlebnisse im Gerichtssaal nicht auch irgendwie prägend für mein Verhältnis zu dieser Republik und seiner "unabhängigen" Gerichtsbarkeit gewesen wären. Und das ganz ohne Kopftuch.

      • @cursed with a brain:

        Sorry - ich les wohl nicht richtig -

        Plan as plan can be!

         

        Das waren klare Dienstpflichtverletzungen wg Button.

        Befangenheitsantrag .... die ganze Klaviatur & das Land möcht man gar nicht erst wissen.

  • Zudem ist das Verbot eines Glaubenssymbols ebenfalls nicht neutral und ändert wohl auch kaum durch Ablegen die Gesinnung des Trägers. In logischer Konsequenz müsste jegliche Religionszugehörigkeit verboten werden, doch dann wäre die Neutralität gegenüber Gläubigen nicht gewahrt. Es scheint so, also müsste man den Leuten einfach mal vertrauen, dass sie das Gesetz vertreten, trotz ihres Glaubens.

     

    Wie neutral sich wohl ein/e Muslim/a vor Gericht behandelt fühlt, wenn die für sie/ihn Urteilenden das Ausleben ihres Glaubens untersagt bekommen?

  • 8G
    86548 (Profil gelöscht)

    Das Urteil ist falsch. Religion ist Privatsache, sie hat in öffentlichen Räumen nichts zu suchen.

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    "„Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“

     

    Wenn es wirklich darum ginge, müssten viele Justizbeamte wegen ihrer Gesinnung aussortiert werden. Denn die Robe macht noch keinen gerechten Richter.

  • Gratuliere zum Urteil!

  • "die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte"

    Und genau deswegen lassen wir auch in Bayern die Kruzifixe in Gerichtssälen hängen. Wegen der Neutralität!

    • @Frank N. Stein:

      ...die Neutralität...

      Na, es gibt keine "Neutralität".(Propagandafloskel).

      Welche Parteibücher

      haben die Richter und Staatsanwälte in der Tasche? Darauf kommt es an.

      • @Lothar Gutz:

        Sie san luschtig - nach 30plusx

        Inne Däsch? - die wenigsten! &

        Was machens in Kanada¿ -

        Da derfens dess erst gor net!

        Die sann dann - neutral in Ihrem Sinne¿;)

        kurz - Im Schnitt eher konservativ - dess schonn! - & zudem -

         

        Recht ist geronnene Macht!

        So viel - doch doch -*

        Aber auch - Mehr - is nich drin!

        (Fischer im Recht - ausführlicher.)

         

        (*der Müller von Sansoussi & das Kammergericht in Berlin - erfunden;)

        Aus der Kategorie - wahrer als wahr!)

        • @Lowandorder:

          macht ist neutral, vor allem als geronnene - wallah!

          • @christine rölke-sommer:

            neutral kann der ph-Wert von

            Wasser sein -

            Sonst fällt mir nix ein;)

            • @Lowandorder:

              mir zur neutralität des staates auch nicht.

              • @christine rölke-sommer:

                ;))

                kann frauman nehmen -

                Im Prinzip;)