in kürze KRIPPENPLATZ IN DRESDEN : Job keine Bedingung
Das Amtsgericht Dresden hat die Kündigung eines Krippenplatzes für das Kind einer arbeitslosen Mutter gestoppt. Damit widersprach das Gericht einem Beschluss der Stadt, wonach Kinder nur noch Krippen- und Kitaplätze bekommen, wenn die Eltern einen Job nachweisen. (ap)