Japan ändert Besuchsrecht: Vati darf kommen
Die neue Regierung in Tokio will geschiedenen Elternteilen endlich ein Besuchsrecht für ihre Kinder einräumen. Das soll auch für Ausländer gelten, deren Kinder nach Japan entführt wurden.
TOKIO taz | Das Ausland erhöht den Druck auf Japans neue Regierung, die Entführung von Kindern aus internationalen Ehen nach Japan nicht länger zu dulden. Die Entführungspraxis war im September durch den US-Amerikaner Christopher Savoie in die Schlagzeilen geraten. Seine japanische Exfrau Noriko hatte die beiden gemeinsamen Kinder mit gerichtlicher Erlaubnis für einen Urlaub nach Japan mitgenommen, war danach aber nicht mehr in die USA zurückgekehrt. Darauf machte Savoie seine Exfrau in Südjapan ausfindig, schnappte sich die siebenjährige Tochter Rebecca und den neunjährigen Isaac auf dem Schulweg und flüchtete mit ihnen zum US-Konsulat in Fukuoka. Doch auf der Fahrt nahm die Polizei Savoie fest. Nach zwei Monaten in Untersuchungshaft wurde er abgeschoben, ohne seine Kinder noch einmal gesehen zu haben.
Die Botschafter von acht Ländern, darunter den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien, haben sich jetzt bei Außenminister Katsuya Okada dafür eingesetzt, dass Japan als letzte G-7-Nation das knapp dreißig Jahre alte Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen unterzeichnet. Nach Aktivistenangaben geht es um tausende Kinder, die ihren ausländischen Elternteil seit der Entführung nicht mehr sehen durften.
Man sei besorgt über die zunehmende Zahl von Entführungen, teilten die Diplomaten dem japanischen Außenministerium mit. "Zurzeit haben die zurückgelassenen Elternteile wenig Hoffnung, dass ihre Kinder zu ihnen zurückkehren", kritisierten sie. Schon im Oktober hatten sie sich mit Justizministerin Keiko Chiba getroffen. Auch die deutsche Botschaft unterstützt das Anliegen. Man habe sich der Gruppe nicht angeschlossen, weil nur zwei Deutsche betroffen und ihre Fälle nicht gerichtsanhängig seien, sagen Diplomaten.
Ausländische Anwälte stehen in solchen Fällen vor der Herausforderung, dass es in Japan kein gemeinsames Sorgerecht gibt. Die Vorstellung, dass der Elternteil ohne Sorgerecht ein Besuchs- und Mitspracherecht hat, sei japanischen Gerichten fremd, erklärte Jeremy Morley, der Anwalt von Savoie. "Hier prallen zwei Kulturen aufeinander." Selbst beim Tod der Mutter wird das Sorgerecht in der Regel eher einem anderen Familienangehörigen als dem geschiedenen ausländischen Exmann zugesprochen. Aber auch japanischen Vätern dürfen die Mütter den Kontakt zum Kind praktisch ungestraft verweigern. Wegen dieser anderen Rechtspraxis wollte Japan bisher der Haager Konvention nicht beitreten.
Doch Reformpremier Yukio Hatoyama denkt anders. "Wir wollen geschiedenen Vätern, egal ob Ausländer oder Japaner, das Besuchsrecht für ihre Kinder geben", versprach er im August. "Wir müssen für dieses schwierige Problem eine Lösung finden", bestätigte sein Außenminister Okada nach dem Gespräch mit den acht Botschaftern.
Rechtskenner warnen allerdings vor falschen Hoffnungen. Die Unterschrift würde nur neue Entführungen betreffen, weil die Haager Konvention nicht rückwirkend angewandt wird. Außerdem gilt das nationale Recht weiter. "Japanische Familiengerichte haben keine Erzwingungsgewalt", beschreibt Colin Jones, Professor am Doshisha-Jurainstitut in Kioto, das eigentliche Problem. Selbst wenn die Rückkehr gerichtlich angeordnet sei, würde sie nicht durchgesetzt. Sobald das Kind in Japan bleiben wolle, werde sich das Gericht nicht weiter einmischen.
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