in kürze STEUERHINTERZIEHUNG : Jagdschein weg
Wer in größerem Umfang Steuern hinterzieht, darf kein Jäger mehr sein und muss seine Waffen abgeben, so das VerwG Göttingen. Es wies die Klage eines Steuerhinterziehers gegen die Einziehung seines Jagdscheins und seiner Waffenbesitzkarte ab. Er hatte jahrelang Einnahmen aus Kapitalvermögen verschwiegen. (dpa)