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■ JUSTIZErstmals Wahl von Frauenvertreterinnen

Bei jedem Gericht, jeder Justizvollzugsanstalt und jeder Strafverfolgungsbehörde in Berlin werden demnächst auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes Frauenvertreterinnen gewählt. Heute werden deswegen überall die vom Gesamtpersonalrat und der Senatsverwaltung ausgehandelten Wahlvorschriften mit den Personalvertretungen erörtert. Der Gesamtpersonalrat begrüßte ausdrücklich die von ihm lange geforderte Einrichtung von Frauenvertreterinnen.

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