■ JUSTIZ: Bordellbetreiber wird ausgewiesen
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine von der Ausländerbehörde verfügte Ausweisung eines Türken bestätigt, der in Berlin zeitweilig bis zu drei Bordelle betrieb. Die Ausländerbehörde hatte eine Ausweisung für fünf Jahre verfügt. Das Gericht vertrat die Ansicht, die Ausweisung sei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt, heißt es in einer Mitteilung der Justizverwaltung. Die Ausländerbehörde habe argumentiert, der Mann habe der Verbreitung von Aids Vorschub geleistet. Der 26jährige habe gegen ausländerrechtliche Vorschriften verstoßen sowie nachhaltig die öffentliche Gesundheit gefährdet. Den Frauen im Bordell, die nicht regelmäßig gesundheitlich untersucht wurden, habe er freigestellt, beim Geschlechtsverkehr ein Kondom benutzen zu lassen. Der Mann war im September 1990 wegen Vergehen gegen das Ausländergesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen und im Zusammenhang mit den Bordellbetrieb im März erneut zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt worden.
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