■ JUSTIZ: Tochter verweigerte die Aussage
Berlin. Die 27jährige Tochter des wegen versuchter Herbeiführung einer Gasexplosion angeklagten 50jährigen Miteigentümers des Hauses Greifenhagener Straße 44 in Prenzlauer Berg nahm gestern ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Am dritten Verhandlungstag vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin stand sie nicht mehr zu einer früheren vor der Polizei gemachten Angabe, die dem Angeklagten zur Tatzeit im Februar 1992 ein Alibi ausgestellt haben soll. Nahen Verwandten steht nach der Strafprozeßordnung das Recht zu, ohne Begründung vor Gericht die Aussage zu verweigern. Auch der 32jährige Schwiegersohn des Angeklagten machte von dieser Regelung Gebrauch. Der Hausbesitzer ist angeklagt, im Keller des Gebäudes in einer Februarnacht eine Gasleitung angebohrt und ein explosionsfähiges Gemisch erzeugt zu haben, so daß ein Gaszähler in einer Erdgeschoßwohnung abgesprengt wurde und Gas ausströmte. Eine Mieterin hatte den Angeklagten in der Tatnacht auf dem Weg vom Keller über den Hof zu seiner Werkstatt beobachtet. Wie andere Hausbewohner hatte sie über die permanenten Schikanen des Angeklagten berichtet, der die Mieter aus ihren Wohnungen vertreiben wollte.
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