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■ ItalienRundfunkgesetz

Rom (dpa) – Das italienische Verfassungsgericht hat das aus dem Jahr 1990 stammende Rundfunkgesetz in Teilen zurückgewiesen. Als nicht rechtmäßig bezeichnete das höchste Gericht in seinem gestern veröffentlichten Spruch vor allem die Bestimmungen, die der Firmengruppe Fininvest von Ministerpräsident Silvio Berlusconi sowie der staatlichen RAI jeweils drei landesweite Fernsehkanäle zubilligen.

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