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Archiv-Artikel

Israel: Korrektur an Grenzwall

JERUSALEM rtr/dpa ■ Das Oberste Gericht in Israel hat gestern eine Änderung des Verlaufs der umstrittenen israelischen Sperranlage im Westjordanland zugunsten der Palästinenser angeordnet. Gleichzeitig nannten die Richter die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gegen die Sperranlage „nicht verpflichtend“, weil sie Israels Sicherheitsbedürfnisse außer Acht gelassen habe. Teilweise verletze der Zaun internationales Recht, teilweise nicht, hieß es in der Entscheidung. Die Richter reagierten auf die Klage von Einwohnern fünf palästinensischer Dörfer, die dort in einer Enklave leben und vom restlichen Westjordanland abgeschnitten sind.